Schul-und Hausordnung

Diese Hausordnung wurde in Befolgung des SchUG und einer Verordnung des BMUKK erlassen und vom Schulforum am 15.10.2012 aktualisiert und beschlossen. Die gesetzliche Schulordnung regelt den allgemeinen Schulbetrieb in ganz Österreich.

 

Die gegenständliche Hausordnung bezieht sich auf den Schulstandort Volksschule Angergasse in 6020 Innsbruck.

 

Das Einverständnis mit den Inhalten wird durch die Unterschrift der Klassenelternvertreter und des Lehrerkollegiums bestätigt. Dem Bezirksschulrat liegt eine Gleichschrift vor.

Verstöße gegen diese Hausordnung können disziplinäre Folgen haben.

 

Die im Folgenden verwendeten Termini Schüler beziehungsweise  Lehrerbeziehen sich auf beiderlei Geschlecht.

 

I. Vorbemerkungen

- Die Lehrpersonen wünschen den Kindern und Eltern eine schöne gemeinsame, erlebnis- und erfolgreiche Zeit in unserer Schule.

- Jedes Zusammenleben erfordert Rücksicht und die Einhaltung bestimmter Regeln.

- Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo sie die Freiheit und Sicherheit des Anderen einschränkt.

- Eltern und Lehrer sehen sich als Partner, die daran arbeiten, gemeinsame Ziele wie Selbständigkeit, Lernfreude, Bildung, Gesundheit und nachhaltiges Können der Kinder zu erreichen.

Es geht nicht nebeneinander

und schon gar nicht gegeneinander

Es geht nur miteinander!

Uns liegt am Herzen:

  • …dass sich alle Kinder als Persönlichkeiten mit ihren Stärken und Schwächen akzeptiert fühlen.
  • …dass alle Kinder in einem freundlichen Umfeld ihre sozialen Kompetenzen und andere  Begabungen weiter entwickeln können.
  • …dass allen Kindern abwechslungsreicher Unterricht geboten wird, der alle Sinne berücksichtigt und vielfältige Methoden und Materialien einsetzt.
  • …dass immer wieder Aktivitäten zu einer umfassenden Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung innerhalb und außerhalb des Unterrichts gesetzt werden.

 

II. Gesetzliche Grundlagen

  • Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung  der Aufgabe der österreichischen Schule (§2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Hausordnung einzuhalten.
  • Der Lehrer hat das Recht und die Pflicht an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Seine Hauptaufgabe ist die dem § 17 entsprechende Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Er hat den Unterricht sorgfältig vorzubereiten. Der Lehrer hat in eigenständiger und verantwortungsvoller Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan des Schülers / der betreffenden Schulart hat er unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler und der äußeren Gegebenheiten den Lehrstoff des Unterrichtgegenstands dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln, eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände anzustreben, den Unterricht anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten, die Schüler zur Selbsttätigkeit und zur Mitarbeit in der Gemeinschaft anzuleiten, jeden Schüler nach Möglichkeit zu seinen besten Leistungen, seinen Anlagen entsprechend, zu führen , durch geeignete Methoden und durch zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den Ertrag des Unterrichts als Grundlage weiterer Bildung zu sichern und entsprechende Übungen zu festigen.
  • Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet den Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§2) beizutragen.

 

III. Allgemeines

 

  • Die Schüler nehmen am Unterricht regelmäßig und pünktlich teil.
  • Alle an der Schule tätigen Personen sowie die Eltern halten sich an die Regeln der Höflichkeit – wie: grüßen, bitten, danken, sich entschuldigen.
  • Bei Konflikten wird die Lösung im Gespräch gesucht: WORTE statt WAFFEN, REDEN statt RAUFEN.
  • Die Aufsicht durch die Lehrer erfolgt ab 07:45, fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn am Nachmittag.
  • Schulveranstaltungen (im Klassen- oder Schulforum beschlossen) sind verpflichtend zu besuchen.
  • Die Klassenregeln sind Bestandteil der Schulordnung. Daran halten sich alle.
  • Die Schüler folgen den Anweisungen der Lehrpersonen und aller im Schulhaus beschäftigten Personen (Schulwart, Pflege- und Hilfspersonal…).
  • Wertgegenstände werden nicht in die Schule mitgenommen, da für Verlust oder Schaden keine Haftung übernommen werden kann.
  • In die Schule mitgebrachte Handys bleiben während des Unterrichts abgeschaltet. 
  • Es dürfen keine Waffen und keine Knallkörper in die Schule mitgebracht werden. Alltagsgegenstände dürfen nicht als Waffen missbraucht werden.
  • Alle Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmittel werden schonend behandelt.
  • Beschädigungen müssen dem Klassenlehrer/ der Direktion sofort mitgeteilt werden.
  • Es dürfen keine Fahrräder oder sonstige Transportmittel in der Schule geparkt werden. Rollerständer vor dem Schulhaus darf benutzt werden. Roller müssen ordentlich abgestellt sein.
  • Geänderte Daten (Adresse, Telefon, Sozialversicherungsnummer, Obsorge…) müssen unverzüglich der Schule gemeldet werden.
  • Eine Turnbefreiung wird nur mit ärztlicher Genehmigung gewährt.
  • Die Schule ist über das Fehlen eines Schülers am gleichen Tag bis 08:00 zu verständigen (Telefon, Mail, Anrufbeantworter…).
  • Ab 3 Fehltagen ist eine ärztliche Bestätigung zu bringen.
  • Schulfreistellungen werden aus begründetem Anlass und auf persönliches Ansuchen der Eltern bis zu einem Tag von der Lehrerin, bis zu 7 Tagen von der Direktion und darüber hinaus vom Schulamt genehmigt. Ferienverlängerungen sind nicht gestattet.
  • Bei vorzeitigem Unterrichtsende wegen Stundenentfalls dürfen die Kinder nur nach rechtzeitiger Verständigung (ein Tag vorher – Mitteilung durch die Schule) entlassen werden. Das gilt auch für das Tagesheim.
  • Bei Unfällen oder akuten Erkrankungen der Schülerinnen werden die Eltern verständigt und diese (bzw. ihre Vertreter) müssen das Kind abholen. Sollte das nicht möglich sein, wird das Kind mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht.
  • Vom Schüler vergessene Sachen dürfen nach dem Entlassen aus der Schule nicht mehr aus der Klasse geholt werden.
  • Die Schüler haben Hausschuhe zu tragen.
  • Das Schultor ist ab 11:45 geschlossen. Nach 11:45 erfolgt der Einlass mittels Glocke, Telefon oder rechtzeitiger Verständigung des Klassenlehrers durch diesen. Nach Unterrichtsschluss werden die Kinder am Schultor von den Lehrerinnen entlassen.
  • Am Schulweg gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Haftung haben die Eltern.
  • Im Schulgang (ausgenommen Pausen) und auf Lehrausgängen bewegen wir uns in Zweierreihen.
  • Wir ernähren uns in der Pause gesund (belegtes Brot, Gemüse, Obst, Wasser, Schulmilchprodukte) und achten auf ausreichend Bewegung.

 

IV. Unterrichtszeiten

 

07:00 bis 07:45       Breakfastclub

07:45 bis 08:00       Einlass in die Schule und Aufsicht durch die Lehrerinnen

08:00 bis 08:50       1. Stunde

08:50 bis 09:40       2. Stunde

09:40 bis 10:10       Gesunde Jause – bewegte Pause

10:10 bis 10:55       3. Stunde

11:00 bis 11:45       4. Stunde

11:50 bis 12:40       5. Stunde, Essen im Tagesheim

12:40 bis 13:30       6. Stunde Spiel im Tagesheim, Essen (Freitag: ganzheitliche Lernzeit)

13:30 bis 14:20       7. Stunde Ganzheitliche Lernzeit Montag bis Donnerstag, 

14:30 bis 15:20       8. Stunde (Änderung vorbehalten – Fahrschüler Johanniter)

15:20 bis 16:10       9. Stunde

16:10 bis 17:00       10. Stunde

17:00 bis 17:15       11. Stunde / Ende Tagesheimbetreuung

Freitag: 16:00         Ende der Tagesheimbetreuung

 

V. Wir halten uns an Verträge und Regeln

 

Alle an der Schule tätigen Personen halten sich an die Haus- und Schulordnung sowie an die Verhaltensvereinbarungen.

Gutes Benehmen und gegenseitige Achtung aller Schulpartner ermöglichen ein harmonisches Miteinander und eine Schule zum Wohlfühlen. Das Verhalten in der Schule und mögliche Konsequenzen sind in den Verhaltensvereinbarungen der Schule festgelegt.